Hier können Sie Ihren Energieausweis selbst online erstellen:
Ohne Energieausweis geht es nicht mehr!
Für den Verkauf Ihrer Immobilie benötigen Sie laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) einen Energieausweis.
Denn die Kenndaten müssen bereits in der Verkaufsanzeige genannt werden.
Der Grund ist, dass Käufer und Neu-Mieter sich rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informieren können sollen.
Wer den Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig Kauf- oder Mietinteressenten vorlegt, kann mit einem Bußgeld bis zu
15.000 € bestraft werden.
Es gibt den Bedarfsaufweis und den Verbrauchsausweis.
Der Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung meist günstiger.
Er ist aber auch nicht so aussagekräftig.
Bei einem Verkauf mit Glücksimmobilien kümmern wir uns gern darum!